WGR Rathmann GmbH, Koblenz, Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz. Nach Ergänzung der Personalien von Amts wegen weiterhin: Geschäftsführerin: Rathmann, Inge, geb. Schwolow, Kauffrau, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Müller, Ruth, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
WGR Rathmann GmbH, Koblenz, Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Ruth, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
WGR Rathmann GmbH, Koblenz, Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.07.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WGR Rathmann GmbH, Koblenz, Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.06.2011 das Vermögen der Firma Inge Rathmann e.K. mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 20852) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WGR Rathmann GmbH, Koblenz, Alte Emser Straße 32, 56077 Koblenz. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 23.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der Inge Rathmann e.K., Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRA 20852) beschlossen.
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