Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
06.02.2023
Reinhardt |
HRB 722526: WH Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm. Änderung der Geschäftsanschrift: c/o SGP Rechtsanwälte Bahnhofstraße 41, 89231 Neu-Ulm.
HRB 722526: WH Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Kienbacher, Alexander Karl, Geislingen an der Steige, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Hopp, Walter, Ehingen Donau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722526: WH Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, c/o Realgrund AG, Karlstr. 31-33, 89073 Ulm. Änderung der Geschäftsanschrift: Hörvelsinger Weg 51, 89081 Ulm.
HRB 722526: WH Verwaltungsgesellschaft mbH, Ulm, c/o Realgrund AG, Karlstr. 31-33, 89073 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Realgrund Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3840) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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