HRB 17872 P: WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH, Schönefeld, Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Cottbus zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Cottbus unter HRB 10006 CB geführt. Von Amts wegen eingetragen.
WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH, Schönefeld, Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Sailer, Toni; Geschäftsführer: Falkner, Carola, * ‒.‒.‒‒, Tutzing; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Hardi, Janine, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH, Schönefeld, Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Pachaly, Andreas.
WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH, SchönefeldLilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld. Die inländische Geschäftsanschrift: Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Gertner, Kurt; Geschäftsführer: Pachaly, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Sielenbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH, Schönefeld(Lilienthalstr. 6, 12529 Schönefeld). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WGS Wohn- und Grundbesitz-Stendal-GmbH mit Sitz in Schönefeld (eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 20223 P) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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