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a)
WH-Kirchenwiese gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Seestücken 10 a, 21077 Hamburg
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung des Wohlfahrtswesens,
der Hilfe für Behinderte und die
Unterstützung hilfebedürftiger Personen
gemäß § 53 Nr. 1 AO.
(2) Der Gesellschaftszweck wird
verwirklicht insbesondere durch folgende
Maßnahmen, die den Gegenstand des
Unternehmens bilden: Betrieb einer
Behindertenhilfeeinrichtung für inklusives
Wohnen, bestehend aus
Wohngemeinschaften von Menschen mit
Assistenzbedarf und Menschen mit der
Bereitschaft, nachbarschaftliche
Unterstützung und Alltagsbegleitung zu
leisten, und/oder aus Ein-Personen-
Wohnungen für Menschen mit
Assistenzbedarf.
(3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf
hierzu im Rahmen des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe
und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
betreiben.
(4) Die Gesellschaft darf zur Erfüllung
dieses Zwecks Zweigniederlassungen
errichten und sich an gleichartigen oder
ähnlichen Unternehmen beteiligen.
(5) Soweit die Gesellschaft nicht im Wege
der institutionellen Förderung tätig wird,
verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder
durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57
Abs. 1 S. 2 AO. Ferner ist Zweck der
Gesellschaft die Weitergabe von Mitteln
gemäß § 58 Nr. 1 AO für die
steuerbegünstigten Zwecke anderer
steuerbegünstigter Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie
ist darüber hinaus zur vollständigen oder
teilweisen Zuwendung ihrer Überschüsse
der Einnahmen über die Ausgaben aus der
Vermögensverwaltung, ihrer Gewinne aus
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und
darüber hinaus höchstens 15 Prozent ihrer
sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO
zeitnah zu verwendenden Mittel an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
Körperschaften des öffentlichen Rechts
gemäß § 58 Nr. 3 AO berechtigt. |
25.500,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Pröhl, Christopher, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Pröhl, Hendrik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2024 |
a)
13.01.2025
Andresen
b)
Fall 1 |