WHL Leasing Gesellschaft mbH, Steinenbronn, Kegelsklingstr. 26, 71144 Steinenbronn. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.09.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
WHZ Betreibergesellschaft mbH, Steinenbronn, Kegelsklingstr. 26, 71144 Steinenbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) sowie in der Überschrift beschlossen. Firma geändert; nun: WHL Leasing Gesellschaft mbH. Gegenstand geändert; nun: Abschluss und Vermittlung von Leasing-Verträgen über Industriegüter, Immobilien, Kraftfahrzeuge und Waren aller Art sowie die damit im Zusammenhang stehende Verwaltungstätigkeit. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2013 mit Nachtrag vom 27.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.05.2013 und 30.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WHL Leasing Gesellschaft mbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 243060) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WHL Leasing Gesellschaft mbH, Steinenbronn, Kegelsklingstr. 26, 71144 Steinenbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2013 mit Nachtrag vom 27.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.05.2013 mit Nachtrag vom 30.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WHZ Betreibergesellschaft mbH", Steinenbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 245919) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WHZ Betreibergesellschaft mbH, Steinenbronn (Kegelsklingstr. 26, 71144 Steinenbronn). Einzelprokura: Hagemann, Christina, geb. Paul, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒.
WHL Leasing Gesellschaft mbH, Steinenbronn (Kegelsklingstr. 26, 71144 Steinenbronn). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Härzer, Wilhelm, Steinenbronn, * ‒.‒.‒‒.
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