HRA 40970: WHZ GmbH & Co. KG, Mainz, Im Euler 2, 55129 Mainz. Einzelprokura: Wohlgemuth, Susanne Stephanie, Albisheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 40970: Zickwolff Logistik GmbH & Co. KG, Mainz, Im Euler 2, 55129 Mainz. (Lagerlogistik und -verwaltung von Halbzeugen aus Stahl, Edelstahl und Metallen, sowie die Produktion und den Vertrieb von Schweißbaugruppen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau und in der Blechverarbeitung durch Laser- und Brenntechnik.). Geändert, jetzt: Neue Firma: WHZ GmbH & Co. KG.
HRA 40970: Zickwolff Logistik GmbH & Co. KG, Mainz, Im Euler 2, 55129 Mainz. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SJ Verwaltungs GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 48384), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Birkmeyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40060).
Zickwolff Logistik GmbH & Co. KG, Mainz, Im Euler 2, 55129 Mainz.(Lagerhaltung und Erbringung von Dienstleistungen aller Art.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Euler 2, 55129 Mainz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Birkmeyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 40060), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftführer der persönlich haftenden Gesellschafterin- Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen sowie zwischen der Kommanditgesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "Logistik") der Friedrich Otto Zickwolff GmbH & Co. mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 875) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 28.08.2009. Die Abspaltung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.