HRB 6327 HB: WIA Immobilien-Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen, Corintostr. 37, 28279 Bremen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 6327 HB: WIA Immobilien-Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen, Corintostr. 37, 28279 Bremen. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Biernoth, Hans-Peter; Liquidator: Rudolph, Christine, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 6327 HB: WIA Immobilien-Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen, Corintostr. 37, 28279 Bremen. Geschäftsanschrift: Corintostr. 37, 28279 Bremen
HRB 6327 HB: WIA Immobilien-Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen, Hastedter Osterdeich 200, 28207 Bremen. Geschäftsanschrift: Hastedter Osterdeich 200, 28207 Bremen.
WIA Immobilien-Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen(Hastedter Osterdeich 200, 28207 Bremen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 ist das Stammkapital zur Durchführung nachstehender Verschmelzung um 4.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 3.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ALLPLAN Bau- und Planungsgesellschaft mbH in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23521 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..