WIBU Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Quakenbrück (Wohldstr. 8, 49610 Quakenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RTC Schütte Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 21.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
WIBU Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Quakenbrück (49610 Quakenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der RTC Schütte Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRA 25743 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
WIBU Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Quakenbrück (Quakenbrück). Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.