WIEMO Frischdienst GmbH, Hille (Lübbecker Str. 221, 32479 Hille). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WIEMO Wiehengebirgs-Molkerei Unterlübbe GmbH am 24.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WIEMO Frischdienst GmbH, Hille (Lübbecker Str. 221, 32479 Hille). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der WIEMO Wiehengebirgs-Molkerei Unterlübbe GmbH mit Sitz in Hille-Unterlübbe (AG Bad Oeynhausen 16 HRB 3767) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.