HRB 6480: WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Schacht-Neu-Cölln 12, 45355 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WIK Elektro-Hausgeräte-Vertriebsgesellschaft mbH & Co. Produktions-Kommanditgesellschaft, Essen am 10.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6480: WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Schacht-Neu-Cölln 12, 45355 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der WIK Elektro-Hausgeräte-Vertriebsgesellschaft mbH & Co. Produktions-Kommanditgesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 5060) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Schacht-Neu-Cölln 12, 45355 Essen). Die HLP Elektro-Werkzeuge GmbH (Amtsgericht Essen, HRB 6206) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WIK - ELEKTROGERÄTE Entwicklungs- und Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Schacht-Neu-Cölln 12, 45355 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 und sodann zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der HLP Elektro-Werkzeuge GmbH, Essen, um weitere 26.000,00 EUR auf 52.00,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Nr.III (Stammkapital) zu ändern.