HRB 205505: WIKA Sand und Kies Verwaltungs-GmbH, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Eintragung lfd. Nr. 4 vom 16.03.2020 hinsichtlich der Firmierung und der Registernummer bezüglich der übernehmenden Gesellschaft aufgrund eines Schreibfehlers berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Heidelberger Beton GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim (HRB 330562) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heidelberger Beton GmbH am 18.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 205505: WIKA Sand und Kies Verwaltungs-GmbH, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Heidelbergeer Beton GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim (HRB 3300829) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203206: WIKA Sand und Kies GmbH & Co. KG, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heidelberger Sand und Kies GmbH am 03.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 203206: WIKA Sand und Kies GmbH & Co. KG, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2020 mit der Heidelberger Sand und Kies GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337682) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205505: WIKA Sand und Kies Verwaltungs-GmbH, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Nicht mehr Geschäftsführer: Jester, Michael, Stade, * ‒.‒.‒‒.
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