WIKA Stade GmbH u. Co. KG, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WIKA Sand und Kies GmbH & Co. KG (bisher Heidelberger Weserkies GmbH & Co. KG) am 23.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
WIKA Stade GmbH u. Co. KG, Stade, Auf der Halloh 1, 21684 Stade. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2012 mit der Heidelberger Weserkies GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 12316 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.