WIKA-Consulting GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden, Uphauser Weg 85, 32429 Minden. Aufgrund Verschmelzung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Wilfried Kampa Verwaltungs GmbH, Minden (Bad Oeynhausen HRB 10226). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: WIKA-Consulting GmbH, Minden (AG Bad Oeynhausen HRB 4987).
WIKA-Consulting GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden, Uphauser Weg 85, 32429 Minden. Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 5 vom 15.09.2011: b) Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsertrages vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2011 mit der Wilfried Kampa Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HR A 6623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilfried Kampa Immobilien GmbH & Co. KG am 15.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WIKA-Consulting GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden, Uphauser Weg 85, 32429 Minden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2011 mit der Wilfried Kampa Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HR B 6623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WIKA-Consulting GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden, Uphauser Weg 85, 32429 Minden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 und 31.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2010 mit der Wilfried Kampa Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Minden (AG Bad Oeyhausen HRA 6623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WIKA-Consulting GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden, Uphauser Weg 85, 32429 Minden.Geschäftsanschrift: Uphauser Weg 85, 32429 Minden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Wilfried Kampa Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HR A 6623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.