HRB 13821: WILL Wirtschaftsförderung Landkreis Leipzig GmbH, Borna, c/o Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 13821: WILL Wirtschaftsförderung Landkreis Leipzig GmbH, Borna, Witznitzer Werkstraße 22, 04552 Borna. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr c/o Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.
WILL Wirtschaftsförderung Landkreis Leipzig GmbH, Borna, Witznitzer Werkstraße 22, 04552 Borna. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Fromeyer, Benno, Borna, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Müller-Syring, Rolf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
WILL - Wirtschaftsförderung Leipziger Land GmbH, Borna, Witznitzer Werkstraße 22, 04552 Borna. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand. Neue Firma: WILL Wirtschaftsförderung Landkreis Leipzig GmbH. Neuer Gegenstand: die Förderung der Wirtschaft im gesamten Gebiet des Landkreises Leipzig sowie die Realisierung und Unterstützung von Projekten, welche der Entwicklung in sozialer und wirtschaftlicher Sicht im Landkreis dienen. Geburtsdatum von Amts wegen gemäß § 43 HRV ergänzt: Geschäftsführer: Dr. Müller-Syring, Rolf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
WILL - Wirtschaftsförderung Leipziger Land GmbH, Borna (Witznitzer Werkstraße 22, 04552 Borna). Die PEG Projektentwicklungsgesellschaft Hainer See GmbH mit dem Sitz in Espenhain (Amtsgericht Leipzig HRB 18860) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 mit Nachtrag vom 24.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden und der übernehmendenGesellschaft jeweils vom selben Tage mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.