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WILLWATER GmbH, Hamburg (HRB 156219)

Firmendaten

Anschrift
Agnesstr. 24 a
22301 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/22865600
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.willwater.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2019
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 156219
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die WILLWATER GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 156219 verzeichnet. Nach der Gründung am 01.03.2019 hat die WILLWATER GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Unternehmensberatung.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die WILLWATER GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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8,50 €
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Registermeldungen 3

Calendar 05.09.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 23.08.2019 bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):- Die WILLWATER Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B18 6 EW, Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 10235268 als übertragende Gesellschaft, sowie- die WILLWATER GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156219 als übernehmende Gesellschaft.2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftenstehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WILLWATERLimited auf die WILLWATER GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WILLWATER GmbH) könnengemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wennsie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WILLWATER GmbHunter deren Geschäftsanschrift Agnesstraße 24a, 22301 Hamburg, geltendmachen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, undvorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung dieErfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruchdes jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden WILLWATER GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft {WILLWATER Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung(meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung derVerschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er diesesVerlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern derHigh Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Alleiniger Gesellschafter sowohl der WILLWATER GmbH als auch derWILLWATER Limited ist Herr Armin Werner, der als Gesellschafter derWILLWATER Limited auf die Gewährung neuer Anteile an der WILLWATERGmbH verzichtet. Minderheitsgesellschafter gibt es nicht. Folglich ist ein Hinweisauf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafterentbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläu- bigerrechte können jederzeit bei der WILLWATER GmbH, Agnesstraße 24a, 22301 Hamburg, Herrn Armin Werner, kostenlos angefordert werden.

Calendar 16.04.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat gemäß § 122d UmwG den Verschmelzungsplan vom 04.04.2019 bei dem Handelsregister eingereicht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr.2, 3 UmwG):Die WILLWATER Limited, eine Private Limited Company nach englischemRecht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B 18 6 EW Großbritannien,eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 10235268 alsübertragende Gesellschaft, sowiedie WILLWATER GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deut-schem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister desAmtsgerichts Hamburg unter HRB 156219 als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaftenstehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WILLWATERLimited auf die WILLWATER GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WILLWATER GmbH) könnengemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn siebinnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ihrenAnspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WILLWATER GmbHunter deren Geschäftsanschrift Agnesstr. 24a, 22301 Hamburg, geltend machen,vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, siekönnen glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrerForderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligenGläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einensogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallennicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand desdinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt mussnicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferungeiner Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auchinsoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfallsdaraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben,dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitereNachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nachBekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister deraufnehmenden WILLWATER GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehrin Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (WILLWATER Limited) kanngemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung(meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung derVerschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er diesesVerlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern derHigh Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarfder Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligenGläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertretermitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft aufihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist einHinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derMinderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der WILLWATER GmbH, Agnesstr. 24 a,22301 Hamburg, Herrn Armin Werner, kostenlos angefordert werden.

Calendar 19.03.2019
Neueintragung

HRB 156219: WILLWATER GmbH, Hamburg, Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2019. Geschäftsanschrift: Agnesstraße 24 a, 22301 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Werner, Armin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

19.03.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Armin Werner
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.03.2019