WIN Wagniskapital für Innovationen NRW GmbH, Düsseldorf (Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Börse Düsseldorf AG am 02.05.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
WIN Wagniskapital für Innovationen NRW GmbH, Düsseldorf (Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 mit der Börse Düsseldorf AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 41657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WIN Wagniskapital für Innovationen NRW GmbH, Düsseldorf (Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf). Prokura erloschen: Meissner, Dirk, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
WIN Wagniskapital für Innovationen NRW GmbH, Düsseldorf (Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf). Der mit der Rheinisch-Westfälische Börse zu Düsseldorf e.V., Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 3100, nach Formwechsel nunmehr: Börse Düsseldorf AG, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 41657), am 10.10.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 28.06.2005 mit Wirkung zum 31.12.2005 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Börse Düsseldorf AG (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 41657) Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.