Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Dr. Koßmann, Peter, Holzminden, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
25.01.2024
Jungenkrüger |
5 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Koßmann, Peter, Holzminden, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kettwig, Hans-Dieter, Dipl.-Kaufmann,
Großefehn |
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a)
05.12.2023
Jungenkrüger |
HRA 201519: WIND-projekt GmbH & Co. Siebte Betriebs-KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Alterric Zweite Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2021 mit der WIND-projekt GmbH & Co. Sechste Betriebs-KG mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRA 201513) verschmolzen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201536: WIND-projekt GmbH & Co. Zehnte Betriebs-KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Alterric Zweite Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2021 mit der WIND-projekt GmbH & Co. Sechste Betriebs-KG mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRA 201513) verschmolzen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201513: WIND-projekt GmbH & Co. Sechste Betriebs-KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Neue Geschäftsanschrift: Holzweg 87, 26605 Aurich. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Alterric Zweite Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 06.12.2021 mit der WIND-projekt GmbH & Co. Siebte Betriebs-KG (Amtsgericht Aurich, HRA 201519), der WIND-projekt GmbH & Co. Zehnte Betriebs-KG (Amtsgericht Aurich, HRA 201536) und der WIND-projekt GmbH & Co. 14. Betriebs-KG (Amtsgericht Aurich, HRA 201535) jeweils mit Sitz in Aurich verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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