HRA 9253: WINDPOOL Zehdenick II GmbH & Co. KG, Dresden, Schweizer Str. 3a, 01069 Dresden. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der WINDPOOL Zehdenick GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 9256) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 26.04.2016 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH & Co. KG