HRA 3936: WINKLER Ausbauelemente u. -systeme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dülmen, Industriestraße 1/2, 48249 Dülmen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 3936: WINKLER Ausbauelemente u. -systeme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dülmen, Industriestraße 1/2, 48249 Dülmen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Coesfeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 3936:WINKLER Ausbauelemente u. -systeme GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Dülmen, Industriestraße 1/2, 48249 Dülmen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (74 IN 1/01) vom 27.05.2014 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt. Von Amts wegen geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.