HRB 24591: WIPA SIMPLEX GmbH, Castrop-Rauxel, Bahnhofstr. 31, 44575 Castrop-Rauxel. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 24591: WIPA SIMPLEX GmbH, Castrop-Rauxel, Bahnhofstr. 31, 44575 Castrop-Rauxel. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Darvas, Laszlo, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Kleinhans, Annette, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
WIPA SIMPLEX GmbH, Castrop-Rauxel, Bahnhofstr. 31, 44575 Castrop-Rauxel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2012. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 31, 44575 Castrop-Rauxel. Gegenstand: die Beratung von Wirtschaftsunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Darvas, Laszlo, Castrop-Rauxel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WIPA SIMPLEX KG, Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund HRA 14848) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.01.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.