WISA Umweltschutz GmbH, Herten (Im Emscherbruch 11, 45699 Herten). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mit beschränkter Haftung am 06.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WISA Umweltschutz GmbH, Herten (Im Emscherbruch 11, 45699 Herten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2006 mit der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH mit Sitz in Herten (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5421) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.