5 |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt,
so vertritt er allein. Sind mehrere
geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender
Direktor mit einem Prokuristen. |
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a)
Die Hauptversammlung vom 16.03.2023 hat die Änderung der
Satzung in Ziffer 9 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. |
a)
05.12.2023
Dittberner
b)
Fall 6 |
1 |
a)
WISAG Aviation Service Holding SE
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Herriotstraße 3, 60528 Frankfurt am Main
c)
der Erwerb und die Beteiligung an solchen
Unternehmen als Holdinggesellschaft,
deren Gegenstand die Ausführung von
Dienstleistungen aller Art, sowie sonstige
wirtschaftliche Verwertungen im eigenen
Namen sowie für eigene Rechnung ist |
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a)
Jeder geschäftsführende Direktor vertritt einzeln.
Jeder geschäftsführende Direktor ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführender Direktor:
Wisser, Michael C., Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Geschäftsführender Direktor:
Stuhr, Angela, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführender Direktor:
Ruck, Carmen, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
geschäftsführenden Direktor:
Greb, Wolfram, Bad Homburg v. d. Höhe,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 14.11.2022
b)
Entstanden durch Übernahme des Vermögens der WISAG
Aviation Service Holding AG mit dem Sitz in Wien/Österreich
(Österreichisches Firmenbuch, 582758y) und der WISAG
Aviation Service Holding AG mit dem Sitz in Frankfurt am
Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 126394) als
Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des
Verschmelzungsplans vom 14.11.2022 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
14.11.2022 und 13.12.2022 unter gleichzeitiger Annahme der
Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).
Mit der WISAG Dienstleistungsholding AG (vormals firmierend
als WISAG Dienstleistungsholding GmbH) mit Sitz in Frankfurt
am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 126395) als
herrschendem Unternehmen ist am 23.12.2008 mit Änderung
vom 13.10./12.11.2015 ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihnen haben die
Gesellschafterversammlungen vom 30.12.2008 und vom
15.10.2015 zugestimmt. |
a)
28.02.2023
Dittberner
b)
Fall 1 |