HRB 31676 B: WITO Handel mit Brandschutzartikeln GmbH, Berlin, Am Schlangengraben 9, 13597 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 10.03.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Duisburg, HRB 28319) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 31676 B: WITO Handel mit Brandschutzartikeln GmbH, Berlin, Am Schlangengraben 9, 13597 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die CWS Fire Safety GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 28319) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 31676 B: WITO Handel mit Brandschutzartikeln GmbH, Berlin, Am Schlangengraben 9, 13597 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Otto, Christian; Geschäftsführer: 3. Krahe, Florian, * ‒.‒.‒‒, Düsseldorf; Geschäftsführer: 4. Dr. Schild, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Düsseldorf
WITO Handel mit Brandschutzartikeln GmbH, Berlin(Neuendorfer Str. 69, 13585 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Pusch, Waltraud; Geschäftsführer:; 2. Otto, Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin.