WKA Beteiligungs-GmbH, Warburg, Oberer Hilgenstock 38, 34414 Warburg. Mit der Leftside Holding GmbH mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn HRB 8692) als herrschendem Unternehmen ist am 20.01.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
WKA Beteiligungs-GmbH II, Warburg (Oberer Hilgenstock 38, 34414 Warburg). Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 1 die Änderung der Firma und in § 7 (Stammkapital) die Umstellung auf Euro und die Erhöhung von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 beschlossen. Neue Firma: WKA Beteiligungs-GmbH.
WKA Beteiligungs-GmbH II, Warburg (Oberer Hilgenstock 38, 34414 Warburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2006 mit der WKA Beteiligungs-GmbH I mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn HRB 5046) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.