WMG Metallhandel GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstr. 21 - 25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RMM Metallhandel GmbH am 15.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WMG Metallhandel GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstr. 21 - 25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der RMM Metallhandel GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 15449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WMG Metallhandel GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstr. 21 - 25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr/Dauer) beschlossen.
WMG Metallhandel GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstr. 21 - 25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Nicht mehr Geschäftsführer: Franz, Ulrich.
WMG Metallhandel GmbH, Mülheim an der Ruhr (Reichspräsidentenstr. 21 - 25, 45470 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Gleichzeitig wurde auchdie Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Stimmrecht) beschlossen. 25.600,00 EUR.