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WMP Architekten GmbH, Meerbusch (HRB 20217)

Firmendaten

Anschrift
Mohnweg 3
40670 Meerbusch
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02159/6964032
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: wmp-projektmanagement.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2019
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 20217
Amtsgericht: Neuss
Rechtsform: GmbH
Keywords
privat gewerblich Zollhof Waldemar WMP Umbau Sanierung Renovierung Projektsteuerung Projektmanagement Projektleitung Planung Neubau Moritz Meerbusch Medienhafen Lank-Latum Lank Immobilienwerte Immobilien Haus Hauptstraße Gewerbeimmobilien Düsseldorf Büro Beratung Architekturbüro Architektur Architekten Architekt
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die WMP Architekten GmbH aus Meerbusch ist im Handelsregister Neuss unter der Nummer HRB 20217 verzeichnet. Nach der Gründung am 11.01.2019 hat die WMP Architekten GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Planung von Bauvorhaben aller Art ohne regionale Beschränkung in gestaltender, technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht. 2. Beratung, Betreuung, Steuerung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung, Ausführung und Überwachung von Vorhaben und allen damit im weitesten Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, welche nach § 34 C GewO oder nach anderen Vorschriften Genehmigungspflichtig sind. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen. Sie darf auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. 5. Gem. § 8 II Nr. 2 BauKaG NRW müssen Architekten mindestens die Hälfte des Stammkapitals und der Stimmanteile inne haben (§ 3). Gem. § 8 Abs. II Nr. 3 BaukaG NRW müssen die zur Geschäftsführung befugten Personen mindestens zur Hälfte Architekten sein (§ 5). Gem. § 8 II Nr. 4 BauKaG NRW dürfen Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. Gem. § 8 II Nr. 6 BauKaG NRW ist die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden. Gem. § 8 II Nr. 7 BauKaG NRW sind die Berufspflichten der Architekten von der Gesellschaft zu beachten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die WMP Architekten GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.03.2024)

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Registermeldungen 1

Calendar 01.02.2019
Neueintragung

HRB 20217: WMP Architekten GmbH, Meerbusch, Mohnweg 3, 40670 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 2019. Geschäftsanschrift: Mohnweg 3, 40670 Meerbusch. Gegenstand: 1. Das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen, die Planung von Bauvorhaben aller Art ohne regionale Beschränkung in gestaltender, technischer, wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht. 2. Beratung, Betreuung, Steuerung und Vertretung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin in den mit der Planung, Ausführung und Überwachung von Vorhaben und allen damit im weitesten Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 3. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, welche nach § 34 C GewO oder nach anderen Vorschriften Genehmigungspflichtig sind. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen. Sie darf auch Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. 5. Gem. § 8 II Nr. 2 BauKaG NRW müssen Architekten mindestens die Hälfte des Stammkapitals und der Stimmanteile inne haben (§ 3). Gem. § 8 Abs. II Nr. 3 BaukaG NRW müssen die zur Geschäftsführung befugten Personen mindestens zur Hälfte Architekten sein (§ 5). Gem. § 8 II Nr. 4 BauKaG NRW dürfen Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden. Gem. § 8 II Nr. 6 BauKaG NRW ist die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden. Gem. § 8 II Nr. 7 BauKaG NRW sind die Berufspflichten der Architekten von der Gesellschaft zu beachten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Moritz, Waldemar, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

01.02.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Waldemar Moritz
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 01.02.2019