HRB 28865: WMS GmbH - Westdeutscher Medizin Service, Mülheim an der Ruhr, Witthausstraße 30, 45470 Mülheim an der Ruhr. 25.000,00 EUR.
HRB 28865: WMS GmbH - Westdeutscher Medizin Service, Mülheim an der Ruhr, Witthausstraße 30, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2016. Geschäftsanschrift: Witthausstraße 30, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: der Handel mit Waren der Medizintechnik, des Praxis und Klinikbedarfs, des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene, der Desinfektion, des Feuerwehr - und Rettungsdienstbedarfs sowie sämtlicher Service in diesen Bereichen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Himmighofen, Wolfgang, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Himmighofen, Birgit Carlotta, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WMS OHG Westdeutscher Medizin Service, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 9509) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.