Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2024
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 13.05.2024 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 13.05.2024 mit der GFR-Gesellschaft für Rekultivierung
mbH mit Sitz in Linz/Rhein (Amtsgericht Montabaur HRB
13347) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Verschmelzung ist wirksam durch die gleichzeitige
Eintragung am heutigen Tage auf dem Registerblatt des
übertragenden Rechtsträgers. |
a)
10.06.2024
Westphal
b)
Fall 10 |
HRB 25827: WMW GmbH, Linz am Rhein, Linzhausenstr. 20a, 53545 Linz am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2021 mit der Hansa-Asphaltmischwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3728) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25827: WMW GmbH, Linz am Rhein, Linzhausenstr. 20a, 53545 Linz am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2020 mit der TEBI Asphalt-Baustoffe Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Höxter-Bosseborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 6940) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25827: WMW GmbH, Linz am Rhein, Linzhausenstr. 20a, 53545 Linz am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2020 mit der BW Baustoffkontor Wiesbaden Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 23906) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25827: WMW GmbH, Linz am Rhein, Linzhausenstr. 20a, 53545 Linz am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2020 mit der Asphalt Mischwerk Oyle GmbH mit Sitz in Oyle (Amtsgericht Walsrode, HRB 30051) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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