HRB 51686: WNline Kontaktmanager GmbH, Düsseldorf, Birkenstr. 107, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Call-Centers und die Erbringung von Telefondienstleistungen, weiterhin Franchisebetreuung und Franchiseberatung sowie die Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz.
HRB 51686: WNline Kontaktmanager GmbH, Düsseldorf, Birkenstr. 107, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Call-Centers und die Erbringung von Telefondienstleistungen, weiterhin Franchisebetreuung und Franchiseberatung.
WNline Kontaktmanager GmbH, Düsseldorf, Birkenstr. 107, 40233 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Nabben, Klaus, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
WNline Kontaktmanager GmbH, Düsseldorf (Linienstr. 78, 40227 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2005. Gegenstand: Der Betrieb eines Call-Centers und die Erbringung von Telefondienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Nabben, Klaus, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Willekes, Marc, Monheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WNline Call-Center OHG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 13483) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.04.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.