HRB 168641: WOCON Immobilien Neuverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Münchner Str. 16, 82031 Grünwald. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Str. 16, 82031 Grünwald.
HRB 168641: WOCON Immobilien Neuverwaltung GmbH, Grünwald, Landkreis München, Kaiser-Ludwig-Str. 36, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Münchner Str. 16, 82031 Grünwald.
HRA 85444:GECON Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Kaiser-Ludwig-Straße 36, 82031 Grünwald.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: WOCON Immobilien Neuverwaltung GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 168641). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
GECON Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Kaiser-Ludwig-Straße 36, 82031 Grünwald. Die WOCON Immobilien GmbH & Co. II KG mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRA 89648) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GECON Immobilien GmbH & Co. KG, Grünwald, Landkreis München, Kaiser-Ludwig-Straße 36, 82031 Grünwald. Sitz verlegt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: WOCON Immobilien Neuverwaltung GmbH, Grünwald (Amtsgericht München HRB 168641). Die WOCON Immobilien GmbH & Co. VIII KG mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRA 89617) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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