Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
12 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Liquidato-
ren bestellt, wird die Gesell-
schaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 2:
Liquidator:
Ketteler, Ralf, * ‒.‒.‒‒,
Bremen
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Dr. Brösamle, Hartmut |
|
b)
Die Gesellschaft ist durch Ge-
sellschafterbeschluss aufge-
löst. |
a)
10.03.2023
Schiffers |
HRB 23726 HB: WPD Solarpark Europa Eins GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WPD Solarpark Europa Drei GmbH (Amtsgericht Bremen, HRB 23728 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 23726 HB: WPD Solarpark Europa Eins GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmlezung mit der WPD Solarpark Europa Zwei GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23727 HB) um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3.
HRB 23726 HB: WPD Solarpark Europa Eins GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WPD Solarpark Europa Zwei GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23727 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 23726 HB: WPD Solarpark Europa Eins GmbH, Bremen, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WPD Solarpark Europa Vier GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23730 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WPD Solarpark Europa Fünf GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23731 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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