HRA 4785: Kristall-Palast im Weserpark GmbH & Co. KG, Münster, Fridericusstraße 2, 48161 Münster. Neue Firma: WPN Weserpark Nord GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2020 mit der Weserpark Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 4735) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48161 Münster
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Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH & Co. KG