HRA 352478: WR-Kundendienst GmbH & Co. KG, Pliezhausen, Wilhelm-Schickard-Straße 3, 72124 Pliezhausen. Einzelprokura: Brünner, Daniel, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒; Krämer, Melanie, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 352478: WR-Kundendienst GmbH & Co. KG, Pliezhausen, Wilhelm-Schickard-Straße 3, 72124 Pliezhausen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2017/ 01.09.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2017 den Teilbetrieb "Fenster- und Fassadentechnik" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "WR-maintenando GmbH & Co. KG", Pliezhausen (Amtsgericht Stuttgart HRA 731434) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 352478: WR-Kundendienst GmbH & Co. KG, Pliezhausen, Wilhelm-Schickard-Straße 3, 72124 Pliezhausen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.03.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tageslichtsysteme Service GmbH", Pliezhausen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354496) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.