HRB 1767: WRS Net & Consulting GmbH, Hamm (Schillerstr. 2, 59065 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WRS Softwareentwicklung GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 1742) am 23.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1767: WRS Net & Consulting GmbH, Hamm (Schillerstr. 2, 59065 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.07.2019 mit der WRS Softwareentwicklung GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 1742) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.