HRB 757818: WS Holding AG, Stuttgart, Karlstraße 6, 71638 Ludwigsburg. Die Gesellschaft hat am 21.06.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 757818: WS Holding AG, Stuttgart, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Karlstraße 6, 71638 Ludwigsburg.
HRB 757818: WS Holding AG, Stuttgart, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bauer, Claus-Dieter, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 757818: WS Holding AG, Stuttgart, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Die Hauptversammlung vom 13.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 3 (Vorstand) und § 9 Abs. 2 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) beschlossen.
HRB 757818: WS Holding AG, Stuttgart, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.02.2016. Geschäftsanschrift: Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Gründung von Unternehmen. Grundkapital: 50.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Pauls, Gunter, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung aus einem Teil aus dem Vermögen der Aktiengesellschaft "Wüstenrot Holding Aktiengesellschaft", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 205337) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.02.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.