HRB 10590: WSV Beratende Ingenieure GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Str. 31, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 (Einziehung), 12 (Jahresabschluß), 13 (Wettbewerbsklausel) und die Aufhebung von § 16 alt (Stichentscheid) und die Neufassung von §16 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 10590: WSV Beratende Ingenieure GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Str. 31, 66115 Saarbrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Jean-Claude, Woustviller/Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Mit Geburtsdatum neu vorgetragen Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard, Saarlouis, * ‒.‒.‒‒; Schreiner, Gisbert, Merzig, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Bernd, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
W.S.V. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Str. 31, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz), 6 (Geschäftsführung) und 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: WSV Beratende Ingenieure GmbH. Geschäftsführer: Schreiner, Gisbert, Merzig, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Str. 31, 66115 Saarbrücken.
W.S.V. Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Saarbrücken (Saarbrücken). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 52.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.587,18 um 23.412,82 EUR auf 50.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 5 (Stammkapital), 14 (Bekanntmachungen) und 17 ( Vereinigung von Geschäftsanteilen) zu ändern. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger. Die Gesellschafter Jean-Claude Vogel und Gerhard Schmidt haben ihre übernommene Erhöhung der Stammeinlage von jeweils 5.835,20 EUR und die Gesellschafter Gisbert Schreiner und Bernd Wagner haben ihre übernommene Erhöhung der Stammeinlage von jeweils 5.853,21 EUR in voller Höhe dadurch erbracht, dass sie Gesellschafterdarlehen in die Gesellschaft eingebracht haben. Wegen der Festsetzung wird auf den bei Gericht eingereichten Kapitalerhöhungsbericht Bezug genommen.