HRB 115120: WTI-Frankfurt-digital GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Happ-Straße 32, 60314 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 115120: WTI-Frankfurt-digital GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Happ-Straße 32, 60314 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 947/21) vom 05.10.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 115120: WTI-Frankfurt-digital GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Happ-Straße 32, 60314 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauber, Jutta, Mühlheim am Main, * ‒.‒.‒‒; Riedel, Sigrid, Alsbach-Hähnlein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 115120: WTI-Frankfurt-digital GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Happ-Straße 32, 60314 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Halstenbach, Jan, Neuberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Lauber, Jutta, Mühlheim am Main, * ‒.‒.‒‒; Riedel, Sigrid, Alsbach-Hähnlein, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Jan Halstenbach.
HRB 115120: WTI-Frankfurt-digital GmbH, Frankfurt am Main, Ferdinand-Happ-Straße 32, 60314 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WTI-Frankfurt eG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main GnR 8215) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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