HRB 11258: WTL Weiß-Torf Handels-Gesellschaft mbH, Euskirchen, Kessenicher Str. 206, 53881 Euskirchen. Ergänzung zur Veröffentlichung vom 16.07.2020: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MABRE - Handelskontor GmbH am 14.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11258: WTL Weiß-Torf Handels-Gesellschaft mbH, Euskirchen, Kessenicher Str. 206, 53881 Euskirchen. Der mit der MABRE - Handelskontor GmbH Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 11217) am 23.12.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Konfusion erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 11258: WTL Weiß-Torf Handels-Gesellschaft mbH, Euskirchen, Kessenicher Str. 206, 53881 Euskirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MABRE - Handelskontor GmBH am 14.07.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11258: WTL Weiß-Torf Handels-Gesellschaft mbH, Euskirchen, Kessenicher Str. 206, 53881 Euskirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.06.2020 mit der MABRE - Handelskontor GmbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 11217) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.