HRB 26251: WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau Lichtenstein GmbH, St. Egidien, Buchenstraße 15, 09356 St. Egidien. Sitz der übertragenden Gesellschaft von Amts wegen berichtigt: Die WVL-Werkzeug- und Vorrichtungsbau Lichtenstein GmbH mit dem Sitz in Lichtenstein/Sa. (Amtsgericht Chemnitz HRB 16373) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
HRB 26251: ATF Auer Teilefertigung GmbH, Aue, Damaschkestraße 7, 08280 Aue. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 9 (Vertretung der Gesellschaft; jetzt § 6 (Vertretung)). Neue Firma: WVL Werkzeug- und Vorrichtungsbau Lichtenstein GmbH. Neuer Sitz: St. Egidien. Änderung der Geschäftsanschrift: Buchenstraße 15, 09356 St. Egidien. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen, Formen und Vorrichtungen aller Art; Herstellung und Bearbeitung von metallischen Prototypen- und Kleinserienteilen sowie Herstellung und Vertrieb von Umform-, Schneid- sowie sonsigen werkzeugfallenden Teilen inklusive der Entwicklung und Verwertung von Technologien der Teilefertigung einschließlich aller damit verbundenen Geschäfte. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Torsten, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Die WVL-Werkzeug- und Vorrichtungsbau Lichtenstein GmbH mit dem Sitz in St. Egidien (Amtsgericht Chemnitz HRB 16373) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.