WVS Verwaltungs-GmbH, München (Geyerstraße 32, 80469 München). Die Verschmelzung wurde am 23.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 108411).
WVS Verwaltungs-GmbH, München (Geyerstraße 32, 80469 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 und Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Baywobau Bauträger Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 108411) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.