Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Liebler, Armin, Wachenroth, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen. |
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a)
27.06.2024
Mulliqi |
HRB 270330: WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, Kuchengrund 19, 71522 Backnang. Neue Geschäftsanschrift: Gaildorfer Straße 9, 71522 Backnang.
HRB 270330:WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, Kuchengrund 19, 71522 Backnang.Nicht mehr Geschäftsführer: Clasen, Andreas, Weissach im Tal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 270330:WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, Kuchengrund 19, 71522 Backnang.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Roth, Wolfgang, Weissach im Tal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Tomm, Eduard, Köln, * ‒.‒.‒‒.
WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, Kuchengrund 19, 71522 Backnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Peterhoff Sicherheitsdienste GmbH", Merzenich (Amtsgericht Düren HRB 5285) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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