WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG, Oberhausen (Lahnstr. 18, 46049 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG am 23.04.2008 eingetragen worden.
WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG, Oberhausen (Lahnstr. 18, 46049 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2008 mit Ergänzung vom 09.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 26.02.2008 und 09.04.2008 sowie der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2008 und 09.04.2008 mit der WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG mit Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau, HRA 5422) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WWV Wärmeverwertung GmbH & Co. KG, Oberhausen (Graf-Zeppelin-Str. 3, 46149 Oberhausen). Prokura erloschen: Dengel, Armin, Bremen, * ‒.‒.‒‒.