HRB 55617: Waagen-Service Mahnke & Rungius GmbH., Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Mahnke, Miriam, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Mahnke, Michael, Kundendiensttechniker, Barsbüttel.
Waagen-Service Mahnke & Rungius GmbH., Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Rungius, Thomas, Grabau bei Schwarzenbek, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Rungius, Rüdiger, Kundendiensttechniker, Schwarzenbek.
Waagen-Service Mahnke & Rungius GmbH., Hamburg, Banksstraße 28, 20097 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und 6 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 26.100,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Banksstraße 28, 20097 Hamburg. 25.000,00 EUR.
Waagen-Service Mahnke & Rungius GmbH., Hamburg (Erhard-Dressel-Bogen 12, 22115 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 26.05.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,88 um EUR 24,12 auf EUR 26.100,00 sowie zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Waagen -Markt Mahner GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 72144) um weitere EUR 25.000,00 auf EUR 51.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), 6 und 14 (Bekanntmachungen) zu ändern. 51.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.05.2008 mit der Waagen-Markt Mahner GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 72144) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.