Wachdienst Niederrhein Gottfried Ostermann GmbH u. Co. KG, Oberhausen (Concordiastr. 32, 46049 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Westdeutscher Wachdienst W. Vollmer + Sohn GmbH & Co. KG am 30.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wachdienst Niederrhein Gottfried Ostermann GmbH u. Co. KG, Oberhausen (Concordiastr. 32, 46049 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006, ergänzt am 11.08.2006, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2006 / 11.08.2006 mit der Westdeutscher Wachdienst W. Vollmer + Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR A 8393) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.