HRB 717968: Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 7 a, 74889 Sinsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Wacker, Philip, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 717968:Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 7 a, 74889 Sinsheim.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 1.250.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 1.250.000,00 EUR.
HRB 717968:Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 7 a, 74889 Sinsheim.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 850.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 850.000,00 EUR.
Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 7 a, 74889 Sinsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 09.10.2013. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 7 a, 74889 Sinsheim. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Fahrrädern, Motorrädern, Mopeds und Fahrzeugteilen nebst Zubehör, Werkzeuge, Industriebedarf sowie die Vornahme aller Geschäfts- und Rechtshandungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes förderlich sind. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wacker, Bernd, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒; Wacker, Christoph, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gilbert, Uwe, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 340767) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 7a, 74889 Sinsheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 7a, 74889 Sinsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 09.10.2013 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Wacker + Döbler Vertriebsgesellschaft mbH", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRB 717968) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.