Waffen Schumacher GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 4, 47829 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 12 (Wettbewerb) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Produktion und der Handel von und mit Waffen, Munition und deren Zubehör und sonstigem Zubehör.
Waffen Schumacher GmbH, Krefeld, Adolf-Dembach-Straße 4, 47829 Krefeld.Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf nunmehr 100.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Gesellschafterversammlungen) geändert. Geschäftsanschrift: Adolf-Dembach-Straße 4, 47829 Krefeld. 100.000,00 EUR.
Waffen Schumacher GmbH, Krefeld (Am Saxhof 12, 47807 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. der Handel mit Waffen, Munition und deren Zubehör und sonstigem Zubehör. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hoff, Thomas Theo, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Schumacher, Andreas Jürgen, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Waffen-Schumacher OHG, Krefeld (AG Krefeld HRA 3802) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.