HRA 704717: Wagbachhof GmbH & Co. KG, Waghäusel, Schwetzinger Straße 22-26, 68753 Waghäusel. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Andreas & Markus Wirth Verwaltungs- GmbH, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 712048), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Wagbachhof Verwaltungs GmbH, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 716117).
HRA 704717: Wagbachhof GmbH & Co. KG, Waghäusel, Kirchstr. 15, 68753 Waghäusel. Änderung der Geschäftsanschrift: Schwetzinger Straße 22-26, 68753 Waghäusel.
Wagbachhof GmbH & Co. KG, Waghäusel, Kirchstr. 15, 68753 Waghäusel. (die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz und der Betrieb von Hotels und Gaststätten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kirchstr. 15, 68753 Waghäusel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wagbachhof Verwaltungs GmbH, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 716117), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wagbachhof Betriebs- und Verwaltungs GmbH", Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 709426) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.