Wagner & Schlecht OHG Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, Großröda (Rositzer Str. 7, 04617 Großröda). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Wagner & Schlecht GmbH Landwirtschaftliche Diensteistungen und Handel mit dem Sitz in Großröda (Amtsgericht Jena HRB 500705) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
04617 Starkenberg
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Amtsgericht: Jena
Rechtsform: oHG