Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Kiebitzweg 12, 65205 Wiesbaden |
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a)
13.01.2023
Rothe
b)
Fall 3 |
HRB 32217: Wagner Consulting GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstraße 28 b, 65189 Wiesbaden. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wiesbaden, GnR 426) am 25.01.2022 wirksam geworden.
GnR 426: Wagner Consulting eG, Wiesbaden, Hasengartenstraße 28b, 65189 Wiesbaden. eingetragene Genossenschaft. Geschäftsanschrift: Hasengartenstraße 28b, 65189 Wiesbaden. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere - Beratung und Betreuung von Unternehmen in den Bereichen Informationstechnologie (IT), Digitalisierung und E-Commerce; - Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich Schulungen und Seminare; - Schaffung von Arbeitsplätzen; - die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei von ihnen oder durch einen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Wagner, Daniel, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wagner Consulting GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 32217). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32217: Wagner Consulting GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstraße 28 b, 65189 Wiesbaden. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.09.2021 mit Änderung vom 18.11.2021 im Wege des Formwechsels in die Wagner Consulting eG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, 22 AR 56/2021) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.
HRB 32217: Wagner Consulting GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstraße 28 b, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.09.2022 mit Änderung vom 18.11.2021 im Wege des Formwechsels in die Wagner Consulting eG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, 22 AR 56/2021) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.