Wagner Gastro GmbH, Erfurt, Laurentiusstraße 12, 99192 Erfurt OT Frienstedt.im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer der o.g. Gesellschaft ist Herr Alexander Wagner, Erfurt OT Frienstedt, * ‒.‒.‒‒Das Gericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführergemäß § 395 FamFG wegen unzulässiger Eintragung von Amts wegen zu löschen.Die Eintragung ist nachträglich unrichtig/unzulässig geworden aufgrund Mangels einer wesentlichen VoraussetzungMit dem seit 01.12.2009 rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 01.12.2009 (Az: 332 Js 19391/07 48 Cs) wurden Sie wegen einer Straftat nach §§ 283 Abs. 1 Nr. 1, 283 a Nr. 1 StGB verurteilt.Aufgrunddessen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Geschäftsführers im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 b) GmbhG nicht mehr erfüllt und der Geschäftsführer ist nicht mehr berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten. Zum Zeitpunkt der Anmeldung am 12.04.2010 wurde eine falsche Versicherung gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 b) GmbHG abgegeben. Die Bestellung zum Geschäftsführer ist nichtig und ist daher als unzulässige Eintragung gem. § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen.Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat ab Zustellung dieses Schreibens festgesetzt.
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